Eine Steuerhinterziehung gem. § 370 AO begeht, wer
- den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
- die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt.
Die Abgabenordnung (AO) bildet die Rechtsgrundlage für das Steuerrecht. Der achte Teil der Abgabenordnung regelt dabei speziell das Steuerstrafrecht und somit auch die Steuerhinterziehung.
Die drei Bestandteile, die für die Steuerhinterziehung eine Rolle spielen, ist die Tathandlung, der Taterfolg und die kausale Verknüpfung. Im subjektiven Tatbestand kommt dann der Vorsatz hinzu, der bei einer Steuerhinterziehung erforderlich ist. Handelt der Steuerpflichtige hingegen nur grob fahrlässig, so liegt eine leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO vor.
Die Tathandlung, die erforderlich ist, kann durch Tun und durch Unterlassen erfolgen. Damit ist gemeint, dass der Steuerpflicht zum einen bewusst falsche Angaben beim Finanzamt machen, aber auch wichtige Tatsachen verschweigen kann.
Der Steuerpflichtige will durch die Steuerhinterziehung eine Minimierung seiner Steuerbelastung erreichen. Er verschleiert den realen Wert des zu versteuernden Einkommens oder Objekts. Folglich wird dieses zu wenig belastet und der Steuerpflichtige erhält widerrechtlich einen Vorteil.
Je nach Schwere der Tat der kommt entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe in Betracht. Die letztere Folge kann bei besonderer Schwere auch von fünf bis zu zehn Jahre ausfallen. Grundsätzlich kann man sagen, je höher der staatliche Steuerschaden, desto höher fällt die Strafe für eine Steuerhinterziehung aus. Auch die Beihilfe und der Versuch steht unter Strafe.
Anders als im Strafrecht besteht im Steuerstrafrecht die Möglich, ein Strafverfahren zu verhindern. Hierfür muss der Steuerpflichtige eine Selbstanzeige gem. § 371 AO beim zuständigen Finanzamt stellen.
Diese Seite soll Ihnen den Tatbestand der Steuerhinterziehung, aber auch die möglichen Rechtsfolgen aufzeigen, aber auch die Voraussetzungen für eine Selbstanzeige darstellen.